die ausschlüsse

wie bei jeder anderen operation gilt auch bei der LASEK, dass sie nicht für jeden patienten geeignet ist. bei folgenden fällen sollte keine LASEK vorgenommen werden : 


wenn bestimmte allg. erkrankungen vorliegen (z. b. :diabetes, herzschrittmacher, rheuma)
wenn bestimmte augenerkrankungen vorliegen (z. b. :grüner o. grauer star, keratokonus, dystrophien)
wenn der patient unter 18 jahre alt ist
wenn der sehfehler durch altersfehlsichtigkeit hervorgerufen wird. hier kann kein dauerhaftes ergebnis erzielt werden. 

es existieren weitere ausschlüsse. die grundsetzliche eignung für den excimer-laser-einsatz kann nur mit einer untersuchung durch einen kompetenten augenarzt festgestellt werden.




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