die ausschlüsse
wie bei jeder anderen operation gilt auch bei der LASEK, dass sie nicht für jeden patienten geeignet ist. bei folgenden fällen sollte keine LASEK vorgenommen werden :
- wenn bestimmte allg. erkrankungen vorliegen (z. b. :diabetes, herzschrittmacher, rheuma)
- wenn bestimmte augenerkrankungen vorliegen (z. b. :grüner o. grauer star, keratokonus, dystrophien)
- wenn der patient unter 18 jahre alt ist
- wenn der sehfehler durch altersfehlsichtigkeit hervorgerufen wird. hier kann kein dauerhaftes ergebnis erzielt werden.
es existieren weitere ausschlüsse. die grundsetzliche eignung für den excimer-laser-einsatz kann nur mit einer untersuchung durch einen kompetenten augenarzt festgestellt werden.
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